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Jeder Mensch kennt Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB.
Als Kunde denkt man nicht immer positiv darüber:
„Das ist doch das Kleingedruckte.“ „Die liest eh keiner.“ „Das versteht man sowieso nicht.“
Die Unternehmenswelt ist ohne AGB nicht denkbar. Jedes Unternehmen verfügt über AGB. Sie sind der meistverwendete Vertrag eines Geschäfts. Der Business ruht rechtlich auf ihnen. Diese fundamentale Bedeutung der AGB für das Geschäft wird auf Unternehmensseite häufig nicht angemessen gewürdigt.
In unserem Beitrag schauen wir uns folgendes an:
1. Was sind AGB und wann sind sie Vertragsteil?
AGBs sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die i.d.R. für alle Verträge gelten sollen, die ein Unternehmer mit seinen Kunden abschließt. AGBs sind ein notwendiges und sehr nützliches Werkzeug, erlauben sie doch dem Unternehmen und dem Kunden, die Vertragsformalitäten möglichst einfach zu erledigen.
AGB werden auf verschiedene Weise ein Teil des Vertrages zwischen Unternehmer und Kunde. Häufig werden sie heute im Internet bei einer Bestellung oder Buchung bestätigt und werden dadurch Vertragsteil. Bisweilen hängen sie sichtbar im Geschäftsraum aus und werden dadurch Vertragsteil. Wenn man sie erst nach der Buchung oder der Bestellung mitteilt, ist es zu spät.
Die Legaldefinition für AGB und die Voraussetzungen für die wirksame Einbeziehung von AGB in einen Vertrag stehen in § 305 BGB:
§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Im Onlinehandel solltest Du für die wirksame Einbeziehung der AGB auf folgendes achten:
- AGB müssen auf der Webseite an deutlich sichtbarer Stelle vollständig angezeigt werden und lesbar sein.
- Es empfiehlt sich die AGB durch ausdrücklichen Hinweis im Bestellformular aufzunehmen und die Kenntnis und die Geltung durch den Besteller bestätigen zu lassen.
2. Worauf muss man bei AGB-Klauseln achten?
Kurz gesagt: AGB müssen verständlich und fair sein.
Das Gesetz formuliert es negativ: AGB sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders (der AGB) entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. (§ 307 Abs. 1, Satz 1 BGB).
Als wesentliche Fälle einer unangemessenen Benachteiligung werden genannt:
- Bestimmungen die nicht klar und verständlich sind (Verstoß gegen Transparenzgebot)
- Unvereinbarkeit mit Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweichen
- Einschränkung von wesentlichen Rechten und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, werden eingeschränkt.
Typische Fälle nachteiliger Abweichungen sind in den §§ 308 und 309 BGB genannt. Diese gelten gegenüber Verbrauchern unmittelbar. Gegenüber Unternehmern sind sie nicht anwendbar (vgl. § 310 Abs. 1 BGB). Indirekt sind sie aber auch hier zu beachten, denn die Verwendung von Klauseln wie sie in §§ 308 und 309 BGB gelistet sind, könnte eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners gegen Treu und Glauben i.S. des § 307 Abs. 1 Satz BGB darstellen.
Ich gebe hier eine Übersicht zu §§ 308 und 309 BGB. Du kannst das im Internet nachlesen (§ 308 BGB, § 309 BGB). Der Detailgrad ist für die meisten eher abschreckend. Aber auf diese Details kommt es an, wenn die AGB funktionieren sollen.
Übersicht zu § 308 BGB
In § 308 BGB werden Klauseln als unwirksam gelistet, in denen sich der Verwender unangemessene Vorteile durch folgende Regeln verschafft:
- überlange Fristen für Annahme eines Angebotes, die Erbringung einer Leistung, die Erfüllung einer Zahlung, die Überprüfung und Abnahme der Gegenleistungen
- Einräumung einer überlangen Nachfrist für die Erbringung einer Leistung
- Vorbehalt, ohne Grund den Rücktritt erklären zu können oder ohne hinreichenden sachlichen Grund die Leistung ändern zu können
- Fiktion einer Erklärung des Vertragspartners ohne Einräumung einer angemessenen Frist für die Abgabe der Erklärung und der Verwender sich nicht verpflichtet hat, bei Beginn der Frist auf die besondere Bedeutung der Erklärung hinzuweisen.
- Fiktion des Zugangs einer Erklärung des Verwenders (ohne Rücksicht darauf, dass sie tatsächlich zugegangen ist)
- Unangemessen hohe Forderung von Vergütungen oder Ersatzforderungen gegen Vertragspartner im Falle des Rücktritts vom Vertag oder der Kündigung des Vertrages durch den Vertragspartner
- Löserecht bei Nichtverfügbarkeit der Leistung, sofern nicht eine unverzügliche Information des Vertragspartners vorgesehen ist und Gegenleistungen des Vertragspartners nicht unverzüglich erstattet werden.
Übersicht zu § 309 BGB
Der Katalog des § 309 BGB ist sogar noch länger. Es geht hier um folgende Klauseln:
- Kurzfristige Preiserhöhungen (ausgenommen Dauerschuldverhältnisse)
- Ausschluss von Leistungsverweigerungsrechten oder Zurückbehaltungsrechten des Vertragspartners
- Aufrechnungsverbote bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
- Leistungsforderungen ohne Mahnung oder Fristsetzung
- Pauschalierung von überhöhten Schadensersatzansprüchen oder Ausschluss der Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist
- Festsetzung von Vertragsstrafen bei Nichtabnahme, verspäteter Annahme, Zahlungsverzug oder Lösung vom Vertrag
- Festsetzung von Haftungsausschüssen für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit bei Fahrlässigkeit des Verwenders und bei bestimmten Pflichtverletzungen des (siehe Liste in § 309, Nr. 8 b) BGB)
- Übermäßig lange Laufzeiten, Verlängerungen oder Kündigsfristen bei bestimmten Dauerschuldverhältnissen
- Austausch des Verwenders durch einen Dritten ohne vorherige namentliche Benennung oder Lösungsrecht des anderen Vertragsteils
- Haftungsverschärfung für Vertreter des Vertragspartners, wenn dieser ohne Vollmacht handelt
- Umkehr der Beweislast, Bestätigung von bestimmten Tatsachen
- Strengere Form als vom Gesetz vorgesehen für bestimmte Erklärungen
- Verzicht auf Klagerecht ohne zuvor den Versuch einer außergerichtlichen gütlichen Einigung zu unternehmen
- Festsetzung von erhöhten Abschlagszahlungen oder Leistung von zu geringen Sicherheitsleistungen.
3. Abmahnungsrisiko
Sind deine AGB unwirksam, kann als weitere Folge eine Abmahnung drohen. Das gilt primär im B2C Bereich, also wenn der Händler als Kunden Verbraucher hat. Eine Abmahnung für die AGB droht in folgenden Fällen (i.d.R. unter Berufung auf § 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG – irreführende geschäftliche Handlung, welche geeignet ist dein Verbraucher über seine Rechte zu täuschen, insbesondere solche auf Grund von Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte bei Leistungsstörungen):
Wir haften für nichts | Generelle Haftungsausschlüsse sind nicht nur unwirksam. Sie bergen auch ein Abmahnrisiko wegen wettbewerbswidrigem Verhalten. |
Wir leisten nicht | Ausschluss von (Gewähr-)Leistungspflichten berührt Kernrechte des Verbrauchers und birgt ebenfalls das Risiko einer Abmahnung wegen wettbewerbswidrigem Verhalten. |
Schriftform | Der Kunde muss Gewährleistungsrechte oder eine Kündigung per e-mail / online erklären können. Festlegung einer strengeren Form birgt das Risiko der Abmahnung. |
Unverbindliche Liefertermine | Händler ist verpflichtet, einen Liefertermin zu bestätigen und kann sich nicht exkulpieren mit der Nichtlieferung seiner Zulieferer. |
Ersatzwaren | Händler darf nicht die Lieferung von Ersatzwaren, die nicht mit der bestellten Ware übereinstimmen. |
Kurzfristige Preisanpassungen | Wenn eine Bestellung innerhalb von vier Monaten geliefert wird, darf keine Preisanpassung vorgenommen werden. Dauerschuldverhältnisse können für die Zukunft geändert werden (z.B. Stromlieferungsvertrag) |
Deutsches Recht | Im internationalen Rechtsverkehr kann das einen wettbewerbswidrige Beschränkung von Verbraucherrechten sein, etwa wenn nach ihrem Heimatrecht bessere Gewährleistungsrechte bestehen. Bei internationalem Versand sollte man eine Öffnungsklausel aufnehmen, dass ggf. ein günstigeres Recht zugunsten des Verbrauchers Anwendung findet. |
Sitz des Herstellers als Gerichtsstand | Verbraucher dürfen am Gerichtsstands ihres Wohnsitzes einen Händler verklagen. Eine anderslautende Klausel ist unwirksam und birgt ein Abmahnrisiko. |
Salvatorische Klauseln | Klauseln, die bei unwirksamen Klauseln heilend eingreifen, in dem sie beispielsweise festsetzen, dass dasjenige gelten soll, was Händler und Verbraucher vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit einer Klausel bedacht hätten, sind nicht nur unwirksam, sondern können auch eine Abmahnung nach sich ziehen, weil sie Verbraucher wettbewerbswidrig über ihre Rechte täuschen. |
Als Sonderfall einer Abmahnung sei hier noch das Kopieren fremder AGB genannt. In solchen Fällen wird eine Urheberverletzung vom originären Erstellers der AGB geltend gemacht und mit Unterlassungsverfügung abgemahnt.
Tipp: Fragen bzw. prüfen, ob die fremden AGB / Muster-AGB kostenfrei verwendet werden dürfen.
I.d.R. kannst Du empfohlene AGB deiner Branche oder der IHK verwenden, ohne eine Abmahnung fürchten zu müssen. Prüfe aber, ob diese aktuell sind und ob sie tatsächlich kostenfrei verwendet werden dürfen.
4. Was kann ich für gute AGB tun?
AGB werden klassischerweise von einem Anwalt geschrieben, weil es sich um eine schwierige Rechtsmaterie handelt. Für etablierte Geschäftsmodelle kann man auf die von der einschlägigen Branche empfohlenen AGB oder ggf. auch auf die meist kurzen AGB der IHKs zugreifen (prüfe jedoch, ob diese (noch) aktuell sind (Veröffentlichungstermin sollte nicht älter als 12 bis 15 Monate zurückliegen)).
Ist dein Geschäftsmodell noch nicht (so) etabliert oder willst Du etwas genauer sein, kannst Du zur Vorbereitung der AGB beitragen und damit eventuell auch eine Reduzierung der anwaltlichen Kosten erreichen.
Juristische Vorbildung ist sicher von Nutzen. In jedem Fall musst Du bereit sein, einige Zeit zu investieren. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kannst Du wie folgt vorgehen:
- Schreibe dein Geschäftsmodell auf ein Papier.
- Beschreibe als nächstes alle Vorgänge, welche eine Interaktion mit Kunden verlangen.
- Überlege dir, inwieweit diese Interaktionen mit dem Kunden vertraglich geregelt sein sollen und formuliere diese Interaktionen aus.
- Überprüfe die ausformulierten Interaktionen auf sprachliche Konsistenz. Gleiches soll in gleicher Weise und Unterschiedliches in unterschiedlicher Weise bezeichnet werden.
- Fasse die Interaktionen in Klauseln zusammen.
- Schreibe jetzt eine Einleitung und setzte danach die Klauseln für die Interaktionen. Überprüfe den Text auf Vollständigkeit und Konsistenz.
- Gib den Text verschiedenen Freunden, Kollegen zum Lesen und lass dir erklären, wie er zu verstehen ist. Fertige Korrekturen bei Unklarheiten oder Falschinterpretationen.
- Sobald Du diesen reiterativen Prozess abgeschlossen hast, kannst Du zu deinen AGB mit Hilfe eines AGB Generators oder Vorstücken im Internet, die von einem Anwalt oder einer Industrie- und Handelskammer als Muster zur Verfügung gestellt werden, die Standardklauseln ergänzen.
- Überprüfe den fertigen Text, der sich aus deinen Klauseln zum Geschäftsmodell und den ergänzten Klauseln zusammensetzt, auf Konsistenz und Verständlichkeit und nimm etwaige Korrekturen vor.
Meinen tiefsten Respekt, wenn Du dieses Procedere auf dich nimmst und die AGB vorbereitest. Die fertigen AGB solltest du durch einen fachkundigen Anwalt kontrollieren lassen. Dazu mehr unter dem nächsten Punkt.
5. Soll ich einen Anwalt einschalten?
Bereits unter 3. habe ich gesagt, dass die AGB juristisch anspruchsvoll sind. Das hat verschiedene Ursachen:
Gesetzliche Grundlagen sind komplex | Das BGB hat einen eigenen Abschnitt für Allgemeine Geschäftsbedingungen §§ 305 bis 310 BGB. Es gibt grundsätzliche Regelungen, spezielle Regelungen und Ausnahmeregelungen. Man braucht Zeit, um das zu durchdringen. Du musst die gesetzlichen Vorschriften zu dem Bereich (beispielsweise Kauf, Werkvertrag oder Dienstleistung) kennen, den du vertraglich per AGB regeln willst. Denn nur, wenn Du die gesetzlichen Vorschriften kennst, weißt Du, ob Deine Regelung AGB konform ist. Fehlt es an der Konformität, kann die Regelung unwirksam sein. |
Rechtsprechung ist vielfältig und unübersichtlich | Die Rechtsprechung zu AGBs wird ständig aktualisiert. Jahr für Jahr gibt es hunderte (wenn nicht gar tausende), bisweilen gegensätzliche neue Urteilen, in denen über AGBs entschieden wird. |
Vertragliche Gestaltung ist herausfordernd. | Dein Geschäftsmodell in einfache und klare Sätze zu fassen, die für jeden verständlich sind und zugleich juristisch belastbar sind, ist sehr herausfordernd, sogar für Vertragsjuristen, die auf die Formulierung von AGB spezialisiert sind. Vorstücke sind oft mit Vorsicht zu genießen. Klauseln könnten veraltet sein. Die Systematik der AGB könnte nicht zu deinem Modell passen. |
Nach getaner Vorbereitung solltest Du unbedingt einen fachkundigen Anwalt einschalten, selbst wenn Du Deine AGB wie unter 3. Beschrieben, sorgfältig vorbereitet hast. Nur Juristen, die ständig mit AGB befasst sind, sind in der Lage, Gesetz, Rechtsprechung und Kautelarpraxis in einem Mass zu überblicken, der es ihnen erlaubt, klare und transparente Klauseln zu formulieren, die juristisch belastbar sind.
Achte auch darauf, dass Du deine AGB regelmäßig überprüfen lässt. Ideal wäre eine jährliche Überprüfung und Anpassung. Aber zumindest alle zwei Jahre sollten die AGB durchgecheckt werden: Sind die Klauseln noch konform mit Gesetz und Rechtsprechung? Passen die AGB noch zu deinen geschäftlichen Aktivitäten?
6. Wo finde ich Muster und AGB Generatoren?
Im Rahmen der Vorbereitung der AGB (vgl. 3.) ist es sinnvoll auf vorhandene Muster und ggf. auch AGB Generatoren zuzugreifen. Sie helfen dir bei den Formulierungen und geben dir ein Gefühl dafür, wie AGB typischerweise aussehen.
Mustertexte
Acht verschiedene AGB Mustertexte stehen zur Auswahl beim Bundesverband für E-Commerce und Versandhandel (bevh):
Für Mitglieder des Verbandes werden Updates der AGB kostenlos angeboten.
Einfache AGB für Onlinehändler im B2B oder B2C Bereich findest Du bei der IHK, z.B. bei der IHK Frankfurt:
Leitfaden
Einen Leitfaden mit Muster AGB gibt es bei der IHK München:
Einen guten Überblick zu AGB mit einer Tabelle mit AGB Mustern verschiedener Anbieter gibt es bei Selbständigkeit, einem Portal für Gründer, Selbständige, Unternehmer, dass es sich zur Aufgabe macht, die Unternehmer mit Beratern aus den Bereichen Unternehmensberatung, Recht und Steuern zu vernetzen:
Kostenpflichtige Muster
Es gibt einige Anbieter, bei denen Vorlagen käuflich erworben werden können. Solche Muster dürften zumindest am Tag des Downloads aktuell sein, denn andernfalls droht den Anbietern, dass Verwender bei ihnen Regress nehmen, wenn Klauseln unwirksam sind oder sie dafür abgemahnt werden.
Folgende Anbieter seien hier beispielhaft genannt:
Formblitz (mit 12 verschiedenen Mustern):
Anbieter mit AGB Generatoren:
E-Recht 24, der Online-Shop der IT Recht Kanzlei in München bietet verschiedene Standardpakete an (individuelle Beratung kann on top gebucht werden):
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