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Heute beschäftigen wir uns in unserer E-Commerce-Reihe mit der Domain. Wir geben ein paar Tipps zum Domainnamen, erklären dir, wie du eine Domain erwirbst, welche Rechte du beachten musst und wie du dich bei Konflikten verhältst. Viel Spaß bei der Lektüre.
Folgende Themen sprechen wir an:
1. Wie finde ich die passende Domain
Für einen guten Domainnamen kann man einiges tun. Hier ein paar Hinweise:
- Kurz und einfach ist besser als lang und kompliziert.
- Keine Sonderzeichen
- Keine ungewöhnlichen Buchstabenfolgen
Gute Tipps für die Namenssuche findest Du hier:
2. Wie werde ich Inhaber einer Domain?
Inhaber einer Domain wirst Du oder Dein Unternehmen, wenn du den gewünschten Domainnamen, wie beispielsweise „Schloemassel.de“ (nur ein Beispiel), über einen Domainhändler erwirbst.
Du zahlst eine Erwerbsgebühr für den Domainnamen und eine jährliche Registrierungsgebühr. Der Domainhändler registriert den Domainnamen für Dich bei der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers).
Du erhältst einmal jährlich von Deinem Domain Hoster eine Mail, in der dir die registrierten Angaben zur Domaininhaberschaft bestätigt werden. Du brauchst nur zu reagieren, wenn sich etwas bei den Angaben geändert hat.
3. Welche Rechtsfragen sind bei der Domain zu beachten?
Bei der Anschaffung Deiner Domain musst Du das Namensrecht (§ 12 BGB), das Markenrecht (insb. §§ 4 und 5 Markenrecht) und das Wettbewerbsrecht beachten.
a) Namensrecht
Das Namensrecht, d.h. die Verwendung eines Namens im Verkehr, ist in § 12 BGB geschützt. Besteht bei einem Domainnamen die Gefahr einer Verwechslung, kann der Berechtigte von dem unbefugten Verwender i.d.R. die Löschung der Domain verlangen. Eventuell besteht zudem ein Unterlassungsanspruch, sofern die Gefahr weiterer Beeinträchtigungen besteht.
I.d.R. nicht zu rechtfertigen ist die Verwendung folgender Namen:
- Städtenamen, Regionen
- staatliche Einrichtungen
- Namen Prominenter, (bekannter) Unternehmen oder Marken
- Filmtitel oder Namen von Presseerzeugnissen
b) Markenrecht
Das Markenrecht schützt u.a. die Gefahr, eine Marke mit einer anderen Marke zu verwechseln. Ein typischer Fall aus der Praxis sind die Tippfehler-Domains. Du wählst eine Firma, die einer anderen Domain ähnelt. Beispiel: Statt telekom.de wählst Du „tellekom.de“. Es besteht die Gefahr, dass deine Domain mit der Domain der Telekom verwechselt wird.
Beachtung findet aber auch noch ein zweiter Faktor für das Bestehen einer unterlassungspflichtigen Verwechslungsgefahr, nämlich das Tätigsein in derselben Branche.
Bietest du in unserem Beispiel Telekommunikationsleistungen an, dürfte eine unterlassungspflichtige Verwechslungsgefahr bestehen. Die Telekom kann den Inhaber der tellekom.de auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen.
c) Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht richtet sich gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein Beispiel aus der Praxis ist die unlautere Behinderung eines Wettbewerbers durch die Anwerbung von Kunden mittels einer Tippfehler-Domain.
Beispiel aus der Praxis: Das OLG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Inhaber des Portals wetteronline.de gegen den Inhaber des Portals wetteronlin.de vorging. Die Gerichte stellten eine unlautere Behinderung im Wettbewerb durch den Inhaber der Tippfehlerdomain „wetteronlin.de“ fest.
Das kannst Du hier nachlesen:
4. Was mache ich bei Konflikten?
Unter dem vorigen Punkt haben wir aufgeführt, was du bei der Anschaffung deiner Domain beachten musst. Das gilt natürlich umgekehrt auch für alle anderen Wettbewerber.
Grundsätzlich ist derjenige im Vorteil, der zuerst da war. I.d.R. kann er durch seine Verwendung des Namens der Domain niemand beeinträchtigen, der nach ihm kommt. Umgekehrt können nachfolgende Verwendungen des Namens oder ähnlicher Namen eine Verletzung eines früher im Verkehr gebrauchten Namens darstellen.
Sofern Du glaubst, dass eine schutzwürdige Beeinträchtigung deines Namens vorliegt oder ein anderer Teilnehmer eine Verletzung seines Namens oder sonstiger Rechte durch deine Domain geltend macht, solltest Du dich im Netz erstmal schlau machen und ein laienhaftes Verständnis für die Rechtslage entwickeln.
Im Netz gibt es gute Artikel zur Rechtslage, zum Abmahnverfahren, zu den Kosten. Urteile kannst Du auch finden. Am Ende des Artikels sind ein paar Links zusammengestellt.
Nach einer solchen Vorprüfung solltest Du in jedem Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Er wird die nötigen rechtlichen Schritte einleiten.
5. Welche Kosten erwarten dich bei einem Rechtsstreit um den Domainnamen?
Wird ein Unterlassungsanspruch durch Abmahnung geltend gemacht, können nicht unerhebliche Anwaltskosten entstehen. Für Domainstreitigkeiten wird häufig ein Streit- bzw. Gegenstandswert von € 50.000 oder mehr angesetzt. Der Streit bzw. Gegenstandswert ist maßgeblich für die Höhe der Anwaltsgebühren.
Bei einem Streit-/Gegenstandswert von € 50.000 beläuft sich die anwaltliche Geschäftsgebühr auf € 1.511,90 zzgl. 20 € Auslagenpauschale. Mit Umsatzsteuer macht das € 1.777,00. Dabei ist zu bedenken, dass diese Anwaltkosten auf jeder Seite anfallen, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind. Dabei zahlt der Verlierer alles und der Gewinner nichts.
In der Praxis versucht man zumeist Einigungen zwischen den Parteien zu erzielen und die ausgelösten Kosten niedrig zu halten.
In jedem Fall solltest Du dich gründlich informieren, bevor (i) Du Dich in das Abenteuer stürzt, jemanden abzumahnen oder (ii) eine Abmahnung anerkennst und zahlst oder dich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlässt.
Es gibt hier gute Empfehlungen im Internet. Am Ende weisen wir auf ein paar gute Webseiten und Artikel hin.
6. Was kannst du im Netz zum Domainrecht finden?
Wir haben hier beispielhaft eine Auflistung von nützlichen Webseiten zusammengestellt. Falls Du etwas vermisst, bitte wir um Hinweis.
Eine umfangreiche Sammlung von Blog-Beiträgen zum Thema gibt es bei domain-recht.de (Projekt der united-domains AG (united-domains.de)).
Gute Darstellungen zum Domainrecht finden sich bei der ecommerce-Verbindungsstelle (für Verbraucher und Unternehmen im Onlinehandel, finanziert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz):
Viele Rechtsanwaltskanzleien bieten einen allgemeiner Überblick zum Domainrecht und zur Abmahnung:
Im Internet gibt es kostenlose Kostenrechner für die zu erwartenden Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten:
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